Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Sander GaLa-Bau GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

2.3 Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang und Ausführung

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag, der Leistungsbeschreibung sowie ggf. ergänzenden Vereinbarungen.

3.2 Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), soweit vertraglich vereinbart.

3.3 Technische oder konstruktive Änderungen, die zur Verbesserung der Leistung erforderlich sind und den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändern, sind zulässig. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung ganz oder teilweise durch Subunternehmer durchführen zu lassen, sofern dies den Interessen des Auftraggebers nicht offensichtlich widerspricht.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten rechtzeitig zu schaffen. Dazu zählen insbesondere:
  • Freihaltung des Arbeitsbereichs und freier Zugang für Personal, Geräte und Material
  • Bereitstellung notwendiger behördlicher Genehmigungen und Zustimmungen
  • Bereitstellung der erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser etc.)
  • Sicherstellung der Tragfähigkeit und Stabilität des Untergrunds, soweit nicht Vertragsbestandteil

5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen. Etwaige daraus entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

5.3 Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

6. Leistungsänderungen, Mehr- und Minderleistungen

6.1 Während der Ausführung auftretende Änderungen oder Ergänzungen der Leistung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

6.2 Werden Leistungen durch unvorhersehbare Umstände oder behördliche Auflagen notwendig, die im ursprünglichen Vertrag nicht berücksichtigt wurden, kann der Auftragnehmer diese als Mehrleistung gesondert berechnen.

6.3 Minderleistungen werden angemessen berücksichtigt.

6.4 Die Abrechnung von Mehr- oder Minderleistungen erfolgt gemäß den Bestimmungen der VOB/B, insbesondere §§ 2 und 4.

7. Ausführungsfristen und Verzögerungen

7.1 Vereinbarte Ausführungsfristen gelten ab dem im Vertrag festgelegten Beginn.

7.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

7.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend.

7.4 Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8. Abnahme

8.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.

8.2 Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu prüfen und etwaige Mängel binnen 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber dies, gilt die Leistung als abgenommen.

8.3 Nach Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

9. Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie der VOB/B, soweit diese Bestandteil des Vertrages sind.

9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Gewährleistung auftretende Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.

9.3 Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Änderung oder Eingriffe Dritter entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

9.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren ab Abnahme.

10. Haftung

10.1 Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

10.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Materialien und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sander Bau GmbH.

11.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffe Dritter zu schützen.

12. Vertragsbeendigung und Kündigung

12.1 Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

12.2 Im Falle einer berechtigten Kündigung durch den Auftragnehmer hat dieser Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie Ersatz entstandener Kosten.

12.3 Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne berechtigten Grund sind alle bis dahin entstandenen Aufwendungen und Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

13. Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

13.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

14.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Sander Bau GmbH.

14.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).